EuGH: Margenbesteuerung für Reiseleistungen auch bei bloßem Weiterverkauf von Beherbergungsleistungen
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2023, Rs C-108/22, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, die Anwendbarkeit der Margenbesteuerung für Reisedienstleistungen für den Fall bejaht, dass ein Steuerpflichtiger Beherbergungsdienstleistungen von einem Dritten einkauft und diese im eigenen Namen weiterverkauft, ohne dass dabei die Dienstleistung mit zusätzlichen Leistungen verbunden ist. Sachverhalt „C“ bietet ihren Kunden […]
weiterlesen