BMF zu Rulinganträgen gemäß § 118 BAO mit internationalen Bezügen

Die österreichische Finanzverwaltung hat am 23. Dezember 2014 mit ihrer BMF-Information ein einheitliches Prüfschema für Rulinganträge nach § 118 BAO festgelegt, nach dem sie bei der Einordnung von Anträgen multinational tätiger Unternehmen vorgehen will, um „unerwünschte“ Steuergestaltungen auszuschließen. Das Prüfschema umfasst die drei folgenden Punkte: Wirtschaftliche Substanz der in Österreich begründeten Tätigkeit Verhältnis zum Ausland […]

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