Mehrwertsteuerpaket: Änderung bei Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen ab 2015

Das am 12. Juni 2014 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2014 bringt umsatzsteuerliche Neuerungen im Bereich der Leistungsortregeln für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen. Betroffen sind an Nichtunternehmer (B2C) elektronisch erbrachte Dienstleistungen sowie Rundfunk-, Telekom- und Fernsehleistungen. Diese gelten ab 1. Jänner 2015 in jenem EU-Mitgliedstaat als erbracht, in dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Bei Leistungen an Unternehmer […]

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