Sachbezug bei Zinsersparnis aus Arbeitgeberdarlehen
Seit 01. Jänner 2013 werden Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen nicht mehr mit einem fixen, sondern mit einem jährlich angepassten Zinssatz verglichen. Dieser Zinssatz wird von der Finanzverwaltung jährlich neu berechnet und für das Folgejahr bis 30. November des laufenden Jahres bekannt gegeben. Rechtslage bis 31. Dezember 2012 Soweit Darlehen einen Betrag von 7.300 € überschritten haben, war der Überschreitungsbetrag, entsprechend […]
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