UFS: Serveranmietung begründet keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte

Der UFS entschied, dass das bloße Anmieten von Servern zur Weiterleitung von Daten keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte begründet. In seiner Entscheidung gab der UFS der Berufung eines Telekommunikationsunternehmens statt, welches die Ansicht vertrat, dass eine bloße Serveranmietung in Österreich keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte begründet. Der Betriebsstättenbegriff ist nicht nach § 29 BAO, sondern anhand der vom EuGH […]

weiterlesen