Höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen gemäß § 29 Abs 6 FinStrG

Die Bestimmung über eine Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen, die anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet werden, wurde durch die Finanzstrafgesetznovelle 2014 gänzlich neu formuliert und ist für Selbstanzeigen nach dem 30. September 2014 anzuwenden. Bei der Auslegung des § 29 Abs 6 FinStrG blieben seitens der Rechtsanwender einige Fragen offen, die nun sukzessive im Zuge höchstgerichtlicher Rechtsprechung beantwortet werden. […]

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