Kontrollmeldung – Neue Meldeverpflichtung in der Tschechischen Republik ab Jänner 2016
Ab Jänner 2016 müssen Unternehmer, die in der Tschechischen Republik zur Umsatzsteuer registriert sind und eine steuerbare Leistung mit Leistungsort in Tschechien erbracht oder erhalten haben, eine neue Kontrollmeldung abgeben. Diese neue Kontrollmeldung soll der Bekämpfung des Steuerbetrugs dienen. Sie ist elektronisch binnen 25 Tagen ab Ende des Meldezeitraums (Monat, Quartal) einzureichen. Ein Muster des Formulars für die Kontrollmeldung und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.financnisprava.cz/en/taxes/VAT-Control-Statement […]
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