UFS: Verlustübergang bei Verschmelzung – Vergleichbarkeit auch bei bis zu 90%iger Umfangsminderung
In seiner Berufungsentscheidung vom 24. Juni 2013 hat der UFS, entgegen der bisherigen Rechtsansicht der Finanzverwaltung, entschieden, dass die Vergleichbarkeit des verlustverursachenden Vermögens im Rahmen einer Verschmelzung auch bei einer bis zu 90%igen Umfangsminderung gegeben ist. Ansicht der Finanzverwaltung Verluste einer übertragenden Gesellschaft gehen im Rahmen einer Verschmelzung nur insoweit auf die übernehmende Gesellschaft über, […]
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