BMF zur Umsatzsteuer auf Einwegpfand
Das BMF bestätigt, dass Pfandgelder auf Einwegpfand nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die betreffenden Getränkelieferungen sind und daher nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Ebenso stellt die Retournierung der Pfandbeträge bei Rückgabe der Einweggetränkeverpackungen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar. Sachverhalt Ab 1. Jänner 2025 unterliegt das Inverkehrsetzen von gewerbsmäßigen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von […]
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