Abgabenänderungsgesetz 2016 in Begutachtung – Anpassungen in der Umsatzsteuer

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016) veröffentlicht. Unter anderem ist eine Änderung bei der kurzfristigen Vermietung von Grundstücken vorgesehen – sie soll künftig zwingend umsatzsteuerpflichtig sein. Die bisherige Regelung Seit dem Stabilitätsgesetz 2012 ist die umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Grundstücken nur noch an jene Mieter zulässig, die das Grundstück nahezu ausschließlich (d.h. zu mindestens 95%) für Zwecke nutzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Diese Regelung gilt für […]

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