Erhöhung der INTRASTAT Meldeschwelle ab 2015
Die Meldeschwelle für INTRASTAT-Meldungen wird in Österreich ab 1. Jänner 2015 auf 750.000 € angehoben. Unternehmen, die in Österreich innergemeinschaftliche Warenversendungen ausführen bzw. innergemeinschaftliche Wareneingänge tätigen, müssen monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats INTRASTAT-Meldungen bei der Statistik Austria abgeben. Diese sind jedoch nur dann abzugeben, wenn der jeweilige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Warenversendungen oder innergemeinschaftliche […]
weiterlesen