Ungarn verlangt Implementierung einer Softwarefunktion für Prüfungszwecke
In Ungarn muss ab 1. Januar 2016 die im Unternehmen verwendete Rechnungssoftware eine auf Prüfungen durch Steuerbehörden abgestimmte Funktion enthalten. Diese zusätzliche Funktion muss im Falle einer Steuerprüfung eine vollständige Extraktion von Daten ermöglichen, die Grundlage für ausgestellte Rechnungen sind. Insbesondere sind folgende Anforderungen vorgeschrieben: Die Rechnungsdaten müssen entweder nach Rechnungsnummerbereichen (erste – letzte abzufragende […]
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