Abgabenänderungsgesetz 2012: Begutachtungsentwurf der geplanten Gesetzesänderungen (Teil II)
Der vom BMF veröffentlichte Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 sieht unter anderem Änderungen im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Umgründungssteuergesetz vor. Folgende wesentliche Änderungen sind vorgesehen:
Einkommensteuergesetz
Bilanzberichtigung
Die Verpflichtung zur Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs 2 EStG soll im Sinne der periodengerechten Gewinnermittlung erweitert werden. Eine Korrektur von steuerwirksamen Fehlern soll durch Zu- oder Abschläge möglich sein, wenn ihre Wurzel zwar in verjährten Wirtschaftsjahren liegt, jedoch die Folgewirkungen in nicht verjährte Zeiträume hineinreichen.
Die Fehlerkorrektur soll durch eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO erfolgen. Die Regelung für Fehlerberichtigungen soll bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend gelten. Mit Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Jänner 2013 soll der bisherige verfahrensrechtlich ähnliche § 293c BAO entfallen.
Abzug von Spenden
Die Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe soll mit 10 % des Gewinnes bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres begrenzt werden. Die bisherige Regelung nimmt Bezug auf das Vorjahr. Durch die Umstellung auf das laufende Wirtschaftsjahr soll sichergestellt werden, dass Spenden in Gewinnjahren jedenfalls abzugsfähig sind. Weiters sollen Empfängerorganisationen verpflichtet werden, auf Verlangen des Spenders eine Spendenbestätigung auszustellen. Die Änderung soll für Spenden, die nach dem 31. Dezember 2012 erfolgen, anwendbar sein.
Anpassungen betreffend die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen
Bei der Einlage von Grundstücken des „Altvermögens“ (Grundstücke, die zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren) soll das eingelegte Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte mit dem Teilwert bewertet werden. Für den Grund und Boden soll die bisherige Bewertungsregelung (Bewertungsregel des 1. StabG 2012) grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beibehalten werden – es sei denn, der Teilwert ist niedriger.
Anteilserwerb oder -veräußerung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
Der Erwerb oder die Veräußerung eines unmittelbaren oder mittelbaren Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft soll als Anschaffung oder Veräußerung der dieser Personengesellschaft zugeordneten anteiligen Wirtschaftsgüter (zB Grundstücke) gelten. Diese gesetzliche Klarstellung erfolgte aufgrund einer kürzlich ergangenen Entscheidung des UFS Wien (RV/1060-W/09, RV/1225-W/10 vom 21. Dezember 2011)
KESt-Anmeldung
Ab 2013 sollen die Kapitalertragsteueranmeldungen vom Abzugsverpflichteten dem Finanzamt elektronisch innerhalb der weiterhin gültigen Fristen übermittelt werden.
Forschungsprämie
Die Antragstellung für Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) für die Gewährung einer Forschungsprämie soll elektronisch über FinanzOnline gestellt werden. Die elektronisch angeforderten Gutachten sollen sodann von der FFG direkt der Abgabenbehörde über FinanzOnline übermittelt werden. Eine Vorlage des Gutachtens beim Finanzamt durch den Antragsteller der Prämie ist damit nicht mehr erforderlich. Die Begutachtung durch die FFG soll erstmalig auf Prämien anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2012 beginnende Wirtschaftsjahre betreffen. Die Neuregelung ist somit für abweichende Wirtschaftsjahre 2011/2012 noch nicht anzuwenden.
Steuerbefreiung für Auslandstätigkeit
Die Steuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeit (bisheriges Montageprivileg) soll, unter Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, nur dann zustehen, wenn die Tätigkeit in einer Region erfolgt, für die während des gesamten Kalendermonats (bisher nur zu Beginn der Tätigkeit) eine erhöhte Sicherheitsgefährdung (Reisewarnung) vorliegt.
Körperschaftsteuergesetz
Entsprechend der Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 20 Abs 1 Z 6 EStG) soll klargestellt werden, dass bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen die anfallende Grunderwerbsteuer und damit zusammenhängende Nebenkosten (wie Eintragungsgebühren) dem Abzugsverbot unterliegen.
Umgründungssteuergesetz
Importverschmelzung von Konzerngesellschaften
Die Ausschüttungsfiktion für Importverschmelzungen von Gesellschaften mit passiven Einkünften aus Niedrigsteuerländern (§ 10 Abs 4 und 5 KStG) soll nun auf Verschmelzungen von Schwesterngesellschaften ausgeweitet werden. Die Kapitalrücklagen sollen von der Ausschüttungsfiktion nicht umfasst werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie aus der Außenfinanzierung stammen. Die Neuregelung soll bereits für alle Verschmelzungen anwendbar sein, die nach dem 31. Oktober 2012 zur Eintragung beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.
Umwandlung
- Die Aufstellung einer (steuerlichen) Umwandlungsbilanz soll künftig eine zwingende Anwendungsvoraussetzung für eine steuerneutrale Umwandlung nach Art. II UmgrStG sein. Damit soll die Grundlage für die Berechnung der Ausschüttungsfiktion geschaffen werden.
- Die Berechnung der Ausschüttungsfiktion bei Umwandlungen soll neu konzipiert werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichen Umwandlungskapital und den vorhandenen Einlagen iSd § 4 Abs 12 EStG soll nun als Bezugsgröße der Ausschüttungsfiktion dienen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur vollständig besteuerte Gewinne nach erfolgter Umwandlung vom Gesellschafter steuerneutral entnommen werden können.
- Der Mantelkauftatbestand soll bei Umwandlungen (wie bereits bei Verschmelzungen, Einbringungen und Spaltungen) auf die übertragende Körperschaft ausgeweitet werden.
- Die Neuregelungen sollen für Umwandlungen gelten, bei denen der Umwandlungsbeschluss nach dem 31. Oktober 2012 zur Eintragung beim Firmenbuchgericht angemeldet wird.