Nationalrat beschließt Steuerreformgesetz 2015/2016

Im letzten Sitzungsmarathon vor der Sommerpause wurde am 7. Juli 2015 im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen. Die Regierungsvorlage (wir haben berichtet: PwC Steuernachrichten) wurde in weiten Teilen ohne Änderungen angenommen.

Die Steuerreform – „eine schwere Geburt“

Selten war eine Gesetzwerdung so politisch behaftet: vom Begutachtungsentwurf über die Regierungsvorlage zum Finanzausschuss wurde das Steuerreformgesetz von allen Seiten mit Spannung verfolgt. Viel geändert hat sich am vom Nationalrat beschlossenen Gesetz im Vergleich zur Regierungsvorlage aber nicht. Lediglich zwei Abänderungsanträge (einer im Finanzausschuss und einer im Plenum) wurden noch berücksichtigt. Die Finalisierung der Steuerreform war – laut Pressemeldung des Parlaments – dennoch „eine schwere Geburt“.

Die wichtigsten Änderungen aufgrund der Abänderungsanträge

  • Präzisierungen hinsichtlich der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung
  • Ordentliche Kapitalherabsetzungen gelten stets als Einlagenrückzahlung (sofern von Einlagen gedeckt) und nicht als (KESt-pflichtige) Gewinnausschüttungen
  • Verschiebung des Inkrafttretens der USt-Erhöhung von 10 % auf 13 % für Tourismusbetriebe sowie Theater- und Musikaufführungen vom 1. April 2016 auf den 1. Mai 2016
  • Erleichterungen bei Buchführungspflicht, Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung für Automatenumsätze
  • Weiterhin Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 15.000 €, allerdings nur sofern die Barumsätze 7.500 € überschreiten
  • Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten nur über richterliche Anordnung

Und sonst?

Insbesondere im – politisch höchst umstrittenen – Bereich der Grunderwerbsteuer gab es keine Änderungen mehr. Das Gesetz soll Ende Juli 2015 den Bundesrat passieren.