Anspruchszinsen beginnen ab 1. Oktober 2009 zu laufen
Für Steuernachforderungen und -gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die das Kalenderjahr 2008 betreffen, beginnen ab 1. Oktober 2009 Anspruchszinsen zu laufen. Der aktuelle Zinssatz, welcher immer 2% über dem Basiszinssatz liegt, beträgt derzeit 2,38%. Sofern der errechnete Zinsbetrag 50 € nicht übersteigt, erfolgt keine Festsetzung.
Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden ist eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum 30. September 2009 zu entrichten. Zu beachten ist allerdings, dass Anzahlungen zu keiner Festsetzung von Gutschriftzinsen führen können und somit eine übermäßig hohe Anzahlung nicht zielführend ist.