UFS: Kein Vorsteuerabzug für VW Touran

Der UFS Feldkirch hat am 2. Oktober 2009 (RV0320-F/07) entschieden, dass der VW Touran die Kriterien hinsichtlich einer komfortablen Beförderung von mehr als sechs Personen mit ausreichendem Mindestgepäck nicht erfüllt und somit nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen ist.

Der UFS beruft sich in seiner Entscheidung auf das kürzlich ergangene Erkenntnis des VwGH betreffend der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Opel Zafira (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0161). Nach Auffassung des VwGH ist hinsichtlich der Personenbeförderungs-kapazität nicht nur die behördliche Zulassung, sondern auch die Verkehrsauffassung entscheidend. Demnach muss ein Kleinbus die Möglichkeit bieten, mindestens sieben Personen über einen längeren Zeitraum und eine längere Distanz komfortabel sowie mit einem ausreichenden Mindestgepäck zu transportieren.

Nach Ansicht des UFS erfüllt der VW Touran diese Kriterien aufgrund einer zu geringen Kofferraumgröße (121 Liter) nicht. Die vom VwGH geforderte Möglichkeit, ausreichend Gepäck für sieben Personen mitzuführen, besteht somit nicht. Der VW Touran berechtigt daher – so wie der Opel Zafira – nicht zum Vorsteuerabzug.