Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2010
Der Ministerrat hat am 20. April 2010 die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) beschlossen. Hinsichtlich der geplanten Änderungen, über die bereits im Newsletter vom 1. April 2010 berichtet wurde, ist es in der Regierungsvorlage nur zu geringfügigen Abweichungen gekommen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen zwischen dem Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage:
Steuerfreiheit von Subventionen
Im Rahmen der Neuformulierung des Begriffs „öffentliche Mittel“ im Einkommensteuerrecht soll durch das AbgÄG 2010 normiert werden, dass die zuwendende Körperschaft dem Zuwendungsempfänger gegenüber ab 1. Juli 2010 verpflichtet ist, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Qualifikation der Zuwendungen als „öffentliche Mittel“ zu bestätigen.
Gruppenbesteuerung
Im Rahmen der Gruppenbesteuerung sollen ab 1. Juli 2010 keine neuen Beteiligungsgemeinschaften auf Gruppenmitgliederebene mehr zugelassen werden. Zudem sollen Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft nicht gleichzeitig als Gruppenträger oder Gruppenmitglied einer anderen steuerlichen Unternehmensgruppe angehören dürfen. In der Regierungsvorlage wurde nun die Übergangsfrist für bestehende Unternehmensgruppen zur Anpassung ihrer diesbezüglichen Gruppenstruktur großzügig auf den 31. Dezember 2020 ausgedehnt. Dabei hat die bestehende Beteiligungsgemeinschaft als solche während der Übergangsfrist in ihrer Struktur unverändert zu bleiben (keine neuen Beteiligungskörperschaften und unverändertes Beteiligungsausmaß an bestehenden Beteiligungskörperschaften, keine neuen Mitbeteiligten). Jede Änderung der Struktur der Beteiligungsgemeinschaft während der Übergangsfrist führt im Zeitpunkt der Änderung zur Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft.
Privatstiftungen
Am 30. Juni 2010 bereits bestehende Privatstiftungen sollen ihre Offenlegungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt (Stiftungsurkunden bzw. Stiftungszusatzurkunden sowie verdeckte Treuhandschaften) nach der Regierungsvorlage nun bis zum 31. Dezember 2010 nachholen können, um eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres zu vermeiden.
Umgründungssteuergesetz
Gestrichen wurde die ursprünglich geplante sinngemäße Anwendung einer, der bei Umwandlungen anzuwendenden, nachgebildeten Ausschüttungsfiktion bei Steuerspaltungen. Die geplante Ausschüttungsfiktion im Zuge von bestimmten Importverschmelzungen ist jedoch weiterhin in der Regierungsvorlage enthalten.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über Neuigkeiten in diesem Zusammenhang informieren.