Abgabenänderungsgesetz 2010 veröffentlicht
Das Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) wurde am 2. Juni 2010 im Plenum des Bundesrates in der Fassung des Finanzausschussberichts mehrstimmig beschlossen und am 15. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt I Nr. 34/2010 veröffentlicht.
Sofern nicht explizit im Gesetz anders angeführt, sind die neuen Bestimmungen mit 16. Juni 2010 in Kraft getreten.
Hinsichtlich der Änderungen verweisen wir auf unsere Newsletter vom 1. April 2010, 6. Mai 2010 und 27. Mai 2010.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer-Verordnungen kurz zusammengefasst:
Die Umsatzgrenze, ab welcher Unternehmer verpflichtet sind, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, wurde von 100.000 € auf 30.000 € herabgesetzt. Dies bedeutet, dass Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 30.000 € nicht überstiegen haben, Umsatzsteuervoranmeldungen zwar erstellen, aber nicht beim Finanzamt einreichen müssen. Diese Änderung ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen.
Eine weitere Änderung betrifft den Nachweis der Beförderung oder Versendung sowie den Buchungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Seit 2010 ist eine Sperre für Fahrzeuge, welche in einen anderen Mitgliedstaat innerhalb der EU verkauft werden, in der Genehmigungsdatenbank nach dem Kraftfahrzeuggesetz erforderlich. Sobald ein Kraftfahrzeug in dieser Genehmigungsdatenbank gesperrt ist, ist eine Anmeldung in Österreich nicht mehr möglich. Diese Sperre soll der Vermeidung von Betrugsfällen im Bereich der Steuerhinterziehung dienen.
Weiters wird ab 30. Juni 2010 bei der Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen (ausgenommen Beförderungsmittel) der Leistungsort vom Drittland ins Inland verlagert, wenn diese Gegenstände tatsächlich im Inland genutzt werden.
Das AbgÄG 2010 sieht weiters eine Änderung für das Erstattungsverfahren für ausländische Unternehmer vor. Die Zustellung der Bescheide im Erstattungsverfahren kann neben der elektronischen Zustellung über FinanzOnline auch mit E-Mail erfolgen.
Des Weiteren erfüllt auch eine über FinanzOnline oder über das Unternehmerserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung. Diese Regelung tritt für Rechnungen die über das Unternehmerserviceportal an den Bund übermittelt werden erst ab 1. Jänner 2011 in Kraft.