Herabsetzungsanträge für ESt- und KSt-Vorauszahlungen 2010 bis 30. September 2010
Übersteigen die für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2010 vorgeschriebenen Vorauszahlungen die sich aus dem voraussichtlichen steuerlichen Einkommen 2010 ergebende Steuerschuld, so besteht noch bis 30. September 2010 die Möglichkeit die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2010 zu beantragen.
Hierzu ist dem Finanzamt gemeinsam mit dem Herabsetzungsantrag eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung zum voraussichtlichen Einkommen 2010 zu übermitteln.
Bei Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 Körperschaftsteuergesetz ist der Herabsetzungsantrag, unter Einbeziehung aller Gruppenmitglieder, vom Gruppenträger zu stellen.