Behandlung der Arbeitskräftegestellung im Internationalen Steuerrecht – Salzburger Steuerdialog 2010

Im Rahmen des diesjährigen Salzburger Steuerdialogs wurde unter anderem auch die Behandlung der Arbeitskräftegestellung im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Deutschland erörtert.

Im gegenständlichen Sachverhalt betrieb eine in Österreich ansässige Person über ihren in Deutschland gelegenen Betrieb die Gestellung von in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern nach Österreich. Nach der Finanzverwaltung liegt grundsätzlich kein Fall einer grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung vor, die einen Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von 20% nach sich ziehen würde. Vielmehr seien die Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht des Gestellungsunternehmens zu erfassen. Wären allerdings die für die Gestellungsleistung erforderlichen Funktionen, sowie der dabei anfallenden Risiken in der in Deutschland gelegenen Betriebstätte des Unternehmens gelegen, würde dies gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland zu einem Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts führen.

Im Hinblick auf die Besteuerung der Einkünfte der in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer wäre im Falle eines inländischen Arbeitgebers gemäß Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich Deutschland das Besteuerungsrecht zuzuteilen. Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland sieht jedoch vor, dass im Fall der Arbeitnehmerüberlassung Österreich dann besteuerungsberechtigt wäre, wenn sich der Arbeitnehmer länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in Österreich aufhält. Bei Personen, die unter 183 Tage in Österreich beschäftigt sind, würde das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen.