Stiftungseingangssteuer für Grundstücke verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Frühjahrssession wie erwartet die Stiftungseingangssteuer für Grundstücke als verfassungswidrig aufgehoben (siehe dazu auch unseren Newsletter vom 18. Oktober 2010).

Begründung des VfGH

Der Gerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Bemessung der Stiftungseingangssteuer bei Grundbesitz aufgrund des veralteten Einheitswertsystems zu unsachlichen und daher verfassungswidrigen Ergebnissen bei der Stiftungseingangssteuerermittlung führt.

Ab wann gilt die Aufhebung?

Die Aufhebung der Stiftungseingangssteuer für Grundstücke soll laut dem Urteil des VfGH mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft treten.

Es bleibt abzuwarten, welche Neuregelung der Gesetzgeber vorschlägt. Wir werden Sie über die Neuregelung der Bewertungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer für Grundstücke am Laufenden halten.

 

Autor: Richard Prendinger