Glücksspielabgabe auf Gewinnspiele
Seit 1. Jänner 2011 unterliegen Gewinnspiele, bei denen der Teilnehmer keine vermögenswerte Leistung (Einsatz) für seine Teilnahme erbringt, in Österreich einer Glücksspielabgabe.
Was wird besteuert
Von dieser neuen Abgabe sind vor allem Preisausschreiben, aber auch Gewinnspiele im Internet betroffen. Die Glückspielabgabe beträgt in diesem Fall 5% des in Aussicht gestellten Gewinns. In der Regel stellt der Verkaufspreis des zu gewinnenden Preises die Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe dar.
Andere Glücks- und Gewinnspiele, für die der Teilnehmer einen Einsatz erbringen muss, unterliegen gesonderten steuerlichen Bestimmungen.
Was ist zu tun
Aufgrund der Vielzahl an Bestimmungen, empfiehlt es sich, vor der Planung eines Gewinnspieles eine genaue steuerliche Analyse durchzuführen.