Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011: Änderungen bei Glücksspielabgabe auf Gewinnspiele

Die am 31. Mai 2011 veröffentlichte Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011 sieht umfassende Änderungen bei der Glücksspielabgabe auf Gewinnspiele ohne Einsatz (siehe hierzu unseren Newsletter vom 7. April 2011) vor. Die Änderungen schaffen in vielen Bereichen Klarheit und sind insgesamt sehr zu begrüßen.

Was ändert sich durch die Regierungsvorlage?

Der Glücksspielabgabe in Höhe von 5% des in Aussicht gestellten Gewinnes sollen nur mehr jene Gewinnspiele unterliegen, die sich auch an eine inländische Öffentlichkeit richten. Weiters soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden, wonach die Steuerpflicht entfällt, wenn der Steuerbetrag EUR 500 pro Kalenderjahr nicht übersteigt.

Die Steuerschuld soll nun erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Gewinnspiel veröffentlicht wurde, entstehen. Die Einreichung der Steuererklärung sowie die Entrichtung der Steuerschuld sollen bis zum 20. Jänner des Folgejahres erfolgen.

Die Änderungen sollen ab dem 1. September 2011 in Kraft treten.