Stabilitätsgesetz 2012 von Nationalrat beschlossen – letzte Änderungen bei Umsatzsteuer

In unseren Tax Newslettern vom 21. Februar und 8. März 2012 haben wir über die geplanten Änderungen bei der Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung von Grundstücken und Gebäuden berichtet. Der Nationalrat hat am 28. März 2012 diese Änderungen beschlossen, allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Verlängerung der Vorsteuerberichtigungsfrist kommt in der ursprünglich geplanten Form und tritt wie ursprünglich geplant in Kraft.

Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung verschoben

Die Einschränkung der Optionsmöglichkeit ist vom Nationalrat beschlossen worden. Die kurze Übergangsfrist hätte aber viele Bauprojekte, die jetzt schon in der Planungsphase sind, gefährdet – vor allem im Bereich der Länder, Städte und Gemeinden. Daher wird die Übergangsfrist verlängert. Die Neuregelung (Einschränkung der Option) gilt dann, wenn das Mietverhältnis nach dem 31. August 2012 (ursprünglich: 31. März 2012) begonnen wird, sofern mit der Errichtung des Gebäudes durch den Unternehmer nicht bereits vor dem 1. September 2012 (ursprünglich 1. April 2012) begonnen wurde. Bei nach § 6 Abs 1 Z 17 UStG steuerbefreit vermietetem Wohnungseigentum gilt die Neuregelung, wenn das Wohnungseigentum nach dem 31. August 2012 (ursprünglich 31. März 2012) eingeräumt wird.

Frist zur Berichtigung der Vorsteuer bei Gebäuden

Die Verlängerung der Vorsteuerberichtigungsfrist bei Gebäuden von 10 auf 20 Jahre kommt in der vorgesehenen Form. Auch das geplante Inkrafttreten bleibt unverändert:

  • bei erstmaliger Verwendung als Anlagevermögen nach dem 31. März 2012
  • bei der Vermietung zu Wohnzwecken nur dann, wenn zusätzlich auch der Mietvertrag nach dem 31. März 2012 abgeschlossen wird.

Damit einhergehend wird auch die Aufbewahrungsfrist wie ursprünglich geplant auf 22 Jahre verlängert.