Anspruchszinsen beginnen ab 1. Oktober 2012 zu laufen

Für Steuernachforderungen und –gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die das Kalenderjahr 2011 betreffen, beginnen ab 1. Oktober 2012 Anspruchszinsen zu laufen.

Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,38% (jeweils zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Sofern der errechnete Zinsbetrag EUR 50 nicht übersteigt, erfolgt keine Festsetzung.

Wie kann ich Anspruchszinsen vermeiden?

Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden, ist eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum 30. September 2012 zu entrichten. Zu beachten ist allerdings, dass Anzahlungen zu keiner Festsetzung von Gutschriftzinsen führen können und somit eine übermäßig hohe Anzahlung nicht zielführend ist.

Der Überweisungsbeleg bei Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen sollte einen entsprechenden Verwendungszweck enthalten (z.B. „K2011″), um das Risiko der Festsetzung von Anspruchszinsen zu vermeiden.

Autor: David Kollegger