Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2012

Am 16. Oktober 2012 passierte die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2012 den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf  im Bereich Einkommen-, Umgründungs- und Umsatzsteuer (siehe unsere Newsletter vom 29. Juni 2012 und 5. Juli 2012) werden im Folgenden erläutert.

Einkommensteuergesetz

Teilwertabschreibungen bzw. Verluste aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen

In § 6 Z 2 lit d EStG soll klargestellt werden, dass Teilwertabschreibungen und Verluste aus der Veräußerung von Grundstücken gemäß § 30a Abs 1 EStG zunächst mit Gewinnen aus demselben Betrieb gegenverrechnet werden müssen. Ein eventuell verbleibender Verlust ist dann weiters nur zu 50 % ausgleichsfähig.

Ausgleich von Verlusten aus privaten Grundstücksveräußerungen

Verluste aus der Veräußerung von privaten Grundstücken sollen auch zur Hälfte mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung ab dem Jahr 2012 ausgleichsfähig sein (§ 30 Abs 7 EStG).

Verkauf von Grundstücksanteilen durch sämtliche Wohnungseigentümer

Werden Anteile an Grundstücken durch sämtliche Wohnungseigentümer veräußert, so soll als Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer sämtlicher Wohnungseigentümer die Differenz zwischen Verkaufserlös und den mit 40 % des Verkaufserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten herangezogen werden können. Diese vereinfachte Berechnung der Bemessungsgrundlage soll nur zulässig sein, wenn die Veräußerung durch mehr als 5 Wohnungseigentümer erfolgt und der Verkaufserlös 150.000 € nicht übersteigt.

Erstellung und Übermittlung von FFG Gutachten

Details rund um die Erstellung und Übermittlung der neuen FFG Gutachten für die Gewährung einer Forschungsprämie sollen in § 108 c Abs. 7 bis 9 EStG geregelt werden. So soll zum Beispiel ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für alle Forschungsprämien erforderlich werden und die Übermittlung der Gutachten soll auf dem elektronischen Weg via FinanzOnline erfolgen.

Umgründungssteuergesetz

Steuerspaltungen

Die §§ 38a bis 38f UmgrStG sollen nur mehr auf Steuerspaltungen anzuwenden sein, denen ein Stichtag vor dem 1. Jänner 2018 zu Grunde liegt.

Ausschüttungsfiktion bei Importverschmelzungen

Die Ausdehnung der Ausschüttungsfiktion bei der Importverschmelzung aus Niedrigsteuerländern auf Schwester- und andere Konzerngesellschaften soll auf Umgründungen anwendbar sein, welche nach dem 31. Dezember 2012 zum Firmenbuch angemeldet werden (im Begutachtungsentwurf war noch der 31. Oktober 2012 vorgesehen).

Umsatzsteuergesetz

Istbesteuerung

Der § 17 Abs 1 UStG soll dahingehend geändert werden, dass Unternehmer und Gesellschaften mit freiberuflicher Tätigkeit ihre Umsätze nur mehr dann nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen haben (Istbesteuerung), wenn der Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Jahren nicht mehr als 2.000.000 € betragen hat. Einen Antrag auf Sollbesteuerung hat das Finanzamt aber auch weiterhin zu gestatten.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden halten.