Pendlerförderung – NEU ab 2013

Gemäß der aktuellen Regierungsvorlage sollen Pendler ab 2013 verstärkt gefördert werden. Folgende Neuregelungen sind derzeit in Planung: 

Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte

Ab 2013 soll Teilzeitkräften für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ebenfalls das Pendlerpauschale zustehen. Die Höhe soll betragen:

  • bei Fahrten an mind. 4 Arbeitstagen im Monat: ein Drittel des Pendlerpauschales,
  • bei Fahrten an mind. 8 Arbeitstagen im Monat: zwei Drittel des Pendlerpauschales.

Ab 11 Arbeitstagen im Monat steht wie bisher das volle Pendlerpauschale zu.

Pendler-Euro

Zusätzlich zur Pendlerpauschale sollen Pendler jährlich je zwei Euro pro Kilometer der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als einmaligen Steuerabsetzbetrag geltend machen können.

Jobticket

Um die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu fördern, soll künftig ein vom Arbeitgeber bezahltes Jobticket auch bei Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale steuerfrei ausbezahlt bzw. gewährt werden können. 

Sonstiges

Verlierer der neuen Pendlerförderung sind Dienstnehmer, denen ein arbeitgebereigenes Fahrzeug zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird. Diesem Personenkreis soll ab 1. Jänner 2013 keine Pendlerpauschale mehr zustehen.

Das Gesetz soll im Frühjahr 2013 im Nationalrat beschlossen werden. Die Änderungen sollen rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten.