Jobticket für alle – Klarstellende Informationen des BMF
Das BMF veröffentlichte vor kurzem klarstellende Aussagen unter welchen Voraussetzungen sogenannte „Jobtickets“ an Mitarbeiter lohnsteuerfrei gewährt werden können. Darunter fallen laut BMF auch künftig die Jahresnetzkarten der Wiener Linien.
Voraussetzungen
- Werkverkehr: Steuerfreiheit ist nur dann gegeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Streckenkarte zur Verfügung stellt (sogenannter „Werkverkehr“).
- Netzkarte: Eine Netzkarte ist nicht steuerschädlich, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine Streckenkarte angeboten wird oder die Kosten der Netzkarte höchstens den Kosten der Streckenkarte entsprechen.
- Rechnung: Die Rechnung muss auf den Namen des Arbeitgebers lauten und hat – neben den anderen Rechnungsmerkmalen – den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten.
- Kein Gruppenerfordernis: Die Steuerfreiheit geht nicht verloren, wenn die Begünstigung nur einzelnen Mitarbeitern angeboten wird.
- NEU ab 2013:
- Voraussetzung der Pendlerpauschale entfällt.
- Die Strecken- bzw Netzkarten dürfen auch übertragbar sein.
Lohnsteuerpflichtig bleiben Kostenzuschüsse des Arbeitgebers, etwa ein Ersatz der Kosten des Fahrausweises an den Arbeitnehmer. Die Umwandlung von bisher gezahltem Gehalt bzw Gehaltserhöhungen in ein steuerfreies Jobticket ist nicht möglich. Ein derzeit schon bestehender Fahrtkostenzuschuss darf aus Lohnsteuersicht umgewandelt werden.
Kostenbeiträge des Arbeitnehmers
Wenn der Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Jobticket leistet, dann sind diese Kosten bis maximal zur Höhe des im konkreten Fall in Frage kommenden Pendlerpauschales als Werbungskosten abzugsfähig. Der Arbeitgeber hat diese Kostenbeiträge bereits im Zuge der Lohnverrechnung zu berücksichtigen. Der Pendlereuro steht in diesem Fall nicht zu.
Beendigung/Karenzierung des Dienstverhältnisses
Wird das Dienstverhältnis vor Ablauf der Gültigkeit der Karte beendet bzw karenziert, ist die Karte an den Dienstgeber zurückzugeben, andernfalls liegen für Zeiträume nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder für den Zeitraum der Karenzierung ein steuerpflichtiger Vorteil vor, der als sonstiger Bezug zu versteuern ist.
Lohnkonto/Lohnzettel
Hinsichtlich Jobticket besteht für die Monate, für die das Jobticket gewährt wird, Aufzeichnungsverpflichtung am Lohnkonto bzw Lohnzettel.
Lohnnebenkosten/Sozialversicherung
- Kommunalsteuer sowie Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (inkl. Zuschlag) fallen nicht an.
- Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeitervorsorgekassen: Die Krankenkassen werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit an die steuerlichen Bedingungen zur Steuerfreiheit anschließen.