Neues zur Kassenrichtlinie 2012 – Möglichkeit eines Auskunftsersuchens

Zur Kassenrichtline 2012 (KRL 2012) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein Informationsschreiben veröffentlicht. Darin wird die Vorgehensweise zur möglichen Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen näher beschrieben.

Im Fall von Zweifeln, ob die im Betrieb verwendeten Kassen auch der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 131 BAO entsprechen, besteht die Möglichkeit, im Einzelfall eine Beschreibung der Kasse dem zuständigen Finanzamt zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit vorzulegen. Diese Beurteilung stellt keine Zertifizierung der einzelnen Kassentypen im Sinne der KRL 2012 dar. Sie kann aber feststellen, ob das System grundsätzlich (theoretisch) geeignet ist, ordnungsmäßige Aufzeichnungen zu führen.

Praktischerweise ist dem Informationsschreiben auch ein Beispiel für die Beschreibung einer Kasse angefügt.

Sollten Sie Fragen zur KRL 2012 oder zum Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der KRL 2012 haben, kontaktiern Sie uns gerne.