Salzburger Steuerdialog zur Internationalen Arbeitskräfteüberlassung
In internationalen Arbeitskräftegestellungsverträgen stellen sich immer wieder folgende Fragen: Wer ist Arbeitgeber für Zwecke der 183-Tage-Regelung in Art 15 Abs 2 OECD-MA und wie ist der Nachweis der im Ausland verbrachten Aufenthaltstage zu führen? Der Salzburger Steuerdialog 2013 klärt diese Fragen leider nicht vollends.
Wirtschaftlicher Arbeitgeber nach Art 15 Abs 2 OECD-MA
Der Salzburger Steuerdialog 2013 enthält einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zur Arbeitskräftegestellung, wie der VwGH-Entscheidung zum wirtschaftlichen Arbeitgeber im internationalen Steuerrecht (dazu bereits PwC-Newsletter) zugrunde lag: Herr A ist in Österreich ansässig und bei der österreichischen A-AG beschäftigt. Im Rahmen dieses Dienstverhältnisses wird er zur slowakischen Konzerntochtergesellschaft entsandt. Der VwGH qualifiziert in diesen Konstellationen den slowakischen Entleiher als wirtschaftlichen Arbeitgeber iSd Art 15 Abs 2 DBA. Das BMF erwägt zwar, der jüngsten Rechtsprechung zu folgen. Eine konkrete Aussage darüber, ob eine Trendumkehr zum Arbeitgeberbegriff tatsächlich eintreten wird und welche Kriterien im Detail für die Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers von der Finanzverwaltung herangezogen werden, finden sich im Salzburger Steuerdialog nicht.
Nachweis der Aufenthaltstage
Verbleibt im vorliegenden Sachverhalt einer Konzernentsendung von österreichischen Arbeitskräften ins Ausland die (wirtschaftliche) Arbeitgebereigenschaft in Österreich, ist vom Arbeitnehmer ein Nachweis über die Tätigkeitstage im Ausland zu führen. Welche Beweismittel im Einzelfall für diesen Nachweis zweckdienlich sind, ist vom zuständigen Finanzamt zu entscheiden. Dass eine Aufzeichnung der Aufenthaltstage im Ausland aus arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht gefordert ist und der Nachweis mit erheblichem Aufwand des Steuerpflichtigen verbunden ist, ändert nichts an der Nachweispflicht. Ist der wirtschaftliche Arbeitgeber iSd DBA nicht in Österreich, ist für die Freistellung von der österreichischen Besteuerung ein Nachweis über die Besteuerung der Lohneinkünfte im Ausland beizubringen.
Auswirkungen auf den Inboundfall
Loukota und Jirousek (Abteilung Internationales Steuerrecht im BMF) folgen in einem jüngst erschienenen Fachartikel für den umgekehrten Inbound-Fall dem VwGH und bestätigen das Bestehen des österreichischen Besteuerungsrechts auch für kurzfristige konzerninterne Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich. Österreich steht das Besteuerungsrecht auf die Gehälter der überlassenen Arbeitnehmer bereits mit dem ersten Tag zu. Allerdings bleibt ihnen zufolge der inländische Arbeitgeberbegriff unangetastet, weshalb der inländische Beschäftiger nicht zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen sei. Für die besondere Abzugssteuer nach § 99 EStG für Gestellungsvergütungen ergeben sich keine Änderungen.