Informationsaustausch mit Guernsey in Steuersachen

Der Nationalrat hat kürzlich das Abkommen zwischen Österreich und Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet und im BGBl III 222/2014 veröffentlicht.

Mit Guernsey besteht aufgrund des Steueroasencharakters kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet Steuern vom Einkommen und Vermögen. Da sich Österreich zur Erfüllung des neuen OECD-Standards und damit zu einer transparenten Amtshilfe – insbesondere in Bezug auf Bankauskünfte – bereit erklärt hat, ist dieses Abkommen in Steuersachen auch für Österreich von großem Interesse. Auskünfte, die sich bei Banken und sonstigen Kreditinstituten befinden, sollen ohne Behinderung des Bankgeheimnisses für Zwecke des Informationsaustausches beschafft und dem ersuchenden Staat erteilt werden.

Im Wesentlichen ist das Abkommen zwischen Österreich und Guernsey den OECD-Standards nachempfunden. Das Abkommen gilt in Österreich für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, und in Guernsey für die Einkommensteuer und die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Eigentum an Wohnraum.

Das Abkommen ist mit 23. November 2014 in Kraft getreten und findet Anwendung auf Steuern für die Zeiträume nach dem 31. Dezember 2014.

Autorin: Claudia Pranckl