Update – Auswirkungen von Liquidationen auf die Unternehmensgruppe
Aufgrund einer kritischen Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens der BMF-Information hinsichtlich der Auswirkungen von Liquidationen auf die Unternehmensgruppe geändert.
Wie bereits in unserem Newsletter vom 22. Juli 2015 erläutert, änderte das BMF am 3. Juli 2015 seine bisher in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 dargestellte Rechtsansicht hinsichtlich von in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaften einer steuerlichen Unternehmensgruppe.
Die neue Rechtsansicht des BMF sollte für Gruppengesellschaften gelten, die nach dem 26. November 2014 in Liquidation getreten sind. Aufgrund einer kritischen Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bezüglich des rückwirkenden Anwendungszeitpunktes veröffentlichte das BMF am 25. August 2015 eine neue Information: In dieser wurde verlautbart, dass die neue Rechtsansicht nur dann zur Anwendung kommt, wenn Gruppenträger oder Gruppenmitglied den Auflösungstatbestand nach dem 6. Juli 2015 verwirklicht haben (Tag der Veröffentlichung der ursprünglichen Information des BMF). Inhaltlich wurden sonst keine Änderungen gegenüber der bisherigen Information vorgenommen.
Autor: Niclas Thurnher