Country-by-Country Reporting: neue Implementierungshilfen der OECD und EU-Kommission
Mit dem – Anfang 2016 durch die OECD veröffentlichten – multilateralen Abkommen zum automatischen Informationsaustausch der Country-by-Country Daten sowie durch die EU-Kommission vorgeschlagene Abänderung der EU-Amtshilfe-Richtlinie stehen den betroffenen Mitgliedstaaten nun zwei neue Implementierungshilfen zur Verfügung. Die beiden genannten Implementierungshilfen bilden somit ein einheitliches Rahmenwerk zur Einführung des neuen Country-by-Country Reportings im Zusammenhang mit den neuen Verrechnungspreisregelungen gemäß Aktionspunkt 13 der BEPS-Initiative.
Multilaterales Abkommen zum automatischen Informationsaustausch
Mit der Hervorbringung eines multilateralen Abkommens zum automatischen Datenaustausch von Country-by-Country Daten („MCAA – Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of CbC-Reports„) hat die OECD ein Regelwerk auf Grundlage des bestehenden OECD Amtshilfeabkommens geschaffen.
Neben Österreich haben am 27. Januar 2016 insgesamt 31 weitere Vertreter, darunter
- Australien, Belgien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Polen, Portugal, Senegal (unterzeichnet am 4. Februar 2016), Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz und Tschechien
das MCAA unterzeichnet.
Das MCAA bestimmt die Kriterien für die automatisch auszutauschenden Daten im Rahmen des Country-by-Country Reportings. Dieses multilaterale Instrument beinhaltet einen einheitlichen Mechanismus für den Informationsaustausch und trägt zur Vermeidung des Abschlusses einzelner Abkommen auf bilateraler Länderebene bei.
Erweiterung der EU-Amtshilfe-Richtlinie
Auch die EU-Kommission war von Anfang an in das BEPS-Projekt mit einbezogen. Das Anliegen der EU-Kommission ist, die Resultate des BEPS-Projekts erfolgreich auf den gesamten europäischen Raum zu übertragen. Wie in unserem Newsletter berichtet, hat mit diesem ehrgeizigen Vorsatz die EU-Kommission am 28. Januar 2016 die sog. Anti-BEPS-Richtlinie (siehe PwC-Beitrag „Anti-Missbrauchspaket der EU-Kommission“) vorgestellt. Die Richtlinie enthält neben Regeln (mit direktem Einfluss auf den Binnenmarkt) gegen Steuervermeidungsstrategien u.a. auch einen Vorschlag zur Erweiterung der EU-Amtshilfe-Richtlinie (Richtlinie 2011/16/EU) bezüglich einer kohärenten europäischen Lösung zur Implementierung des Country-by-Country Reportings. Gemäß Country-by-Country Reporting verpflichtet sich die Konzernobergesellschaft (oder eine vom Konzern ausgewählte Tochtergesellschaft), der Steuerverwaltung ihres Ansässigkeitsstaates bestimmte Finanzinformationen (u.a. Umsatz, Gewinn, gezahlte Steuern, nicht ausgeschütteter Gewinn) über jede einzelne Konzerngesellschaft mitzuteilen.
Der Kerngedanke dieses Vorschlags ist – abgesehen von den inhaltlichen Bestimmungen – ein automatischer Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, in denen Konzerngesellschaften einer Unternehmensgruppe steuerlich niedergelassen sind. Auch die EU-Kommission empfiehlt die Einführung des Country-by-Country Reportings erstmals ab dem Wirtschaftsjahr 2016, was eine Umsetzung in innerstaatliches Recht bis allerspätestens 31. Dezember 2016 erfordert.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Schaffung eines multilateralen Instruments sowie die Abänderung der EU-Amtshilfe-Richtlinie zur einheitlichen Implementierung des Country-by-Country Reporting stellt eine entscheidende Maßnahme zur schrittweisen Einführung des automatischen Datenaustausches dar. Insbesondere die Unterzeichnung des MCAA von bisher 32 Staaten verdeutlicht die Notwendigkeit eines solchen Abkommens auf multilateraler Ebene.
Mit der Unterzeichnung des MCAA verpflichtet sich auch Österreich so bald wie möglich zur nationalen Umsetzung des automatischen Informationsaustausches zwischen den beteiligten Steuerverwaltungen gemäß Aktionspunkt 13 der BEPS-Initiative. Es ist zu erwarten, dass Österreich in naher Zukunft einen ersten Gesetzesentwurf zum Country-by-Country Reporting veröffentlichen wird.