BMF veröffentlicht Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG-DV) im Bundesgesetzblatt
Am 21. Dezember 2016 wurde die Verordnung zur Durchführung des Bundesgesetzes über die standardisierte Verrechnungspreisdokumentation (VPDG) im Bundesgesetzblatt BGBI II 2016/419 veröffentlicht.
Die Durchführungsverordnung gliedert sich in vier Abschnitte und beschreibt die inhaltlichen Anforderungen an das Master File und Local File. Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der Durchführungsverordnung aufgelistet:
Master File
Gemäß § 1 VPDG-DV soll das Master File folgende fünf Teilbereiche darstellen:
- Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe,
- Beschreibung der Geschäftstätigkeit,
- Dokumentation der immateriellen Werte,
- Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten sowie
- Dokumentation der Finanzlage- und Steuerpositionen.
Local File
Das Local File soll laut § 7 VPDG-DV folgende drei Teilbereiche darstellen:
- Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit,
- Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle (sofern sich diese direkt oder indirekt auf die Ermittlung und Prüfung der angemessenen gruppeninternen Verrechnungspreisgestaltung auswirken) und
- Finanzinformationen.
Die Durchführungsverordnung ist auf zu erstellende Dokumentationen anwendbar, die sich auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 beziehen.
Weiters regelt die Durchführungsverordnung nun erstmalig, dass die zusätzlichen Informationen der Anlage 3 zum Country-by-Country Report in englischer Sprache zu erstellen sind.