Neues zur Umsatzsteuer – Wartungserlass und Abgabenänderungsgesetz 2016 final
Kürzlich wurden das Abgabenänderungsgesetz 2016 sowie der Wartungserlass 2016 zu den Umsatzsteuerrichtlinien in der jeweils endgültigen Fassung veröffentlicht. Die in den Entwürfen getroffenen Aussagen wurden weitgehend übernommen.
In der finalen Fassung des Abgabenänderungsgesetzes wurde gegenüber dem Entwurf noch eine Konkretisierung dahingehend vorgenommen, dass die kurzfristige Vermietung (d.h. für einen Zeitraum von nicht mehr als 14 Tagen) auch dann steuerpflichtig ist, wenn der Vermieter das Grundstück ansonsten für kurzfristige Vermietungen oder zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses verwendet. Damit ist klargestellt, dass auch mehrere kurzfristige Vermietungen während eines Jahres jedenfalls steuerpflichtig sind.
Nach der finalen Version des Wartungserlasses zu den Umsatzsteuerrichtlinien sollen Personengesellschaften – unter den allgemeinen Voraussetzungen – erst ab dem 1. Jänner 2017 als Mitglieder einer Organschaft gelten. Ansonsten wurde der Wartungserlass ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Entwurf finalisiert.