EuGH: Keine Umsatzsteuerermäßigung für digitale Bücher und Zeitschriften
Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass auf elektronischem Wege gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausgeschlossen sind.
Nach der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie gilt für sämtliche digitalen Publikationen (also Bücher, Zeitungen und Zeitschriften), die online zur Verfügung gestellt werden, der Normalsteuersatz (in Österreich 20 %). Für digitale Bücher, die auf einem physischen Träger (etwa einer CD-ROM) geliefert werden, ist jedoch (analog zur Behandlung von gedruckten Publikationen) der ermäßigte Steuersatz anwendbar.
Ein polnisches Gericht hat in dieser Differenzierung eine Verletzung von unionsrechtlichen Grundsätzen gesehen und den EuGH damit befasst.
Der EuGH hat die Ungleichbehandlung zwischen digitalen und gedruckten Publikationen nun damit gerechtfertigt, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes auf Online-Veröffentlichungen als Teil einer Sonderregelung für den elektronischen Handel aufzufassen sei.
In Österreich sind digitale Publikationen nach der aktuellen Rechtslage dem Normalsteuersatz zu unterwerfen, unabhängig davon, auf welchem Medium sie zur Verfügung gestellt werden (d.h. sowohl via CD-ROM als auch online). Diese Behandlung war nach der österreichischen Literatur schon bisher im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben. Die Entscheidung des EuGH ist sohin als weitere Bestätigung der österreichischen Vorgehensweise zu betrachten.
Die Europäische Kommission hat am 1. Oktober 2016 einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, den ermäßigten Steuersatz künftig auch auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden. Ob Österreich nach Verabschiedung der Richtlinie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.