PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

BFG erkennt Missbrauch bei Anwendung der Mutter-Tochter Richtlinie

Das BFG hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 (RV/7106377/2016) entschieden, dass in diesem Fall die Einschaltung einer luxemburgischen Holding-Struktur mit Substanz und Funktion im Zusammenhang mit der Mutter-Tochter-Richtlinie Missbrauch darstellt.

Sachverhalt

An einer österreichischen AG (L-AG) hält eine luxemburgische Kapitalgesellschaft (LuxCo1) 39,73% der Anteile. Die Anteile an der LuxCo1 werden zu 100% von einer anderen luxemburgischen Kapitalgesellschaft (LuxCo2) gehalten. An der LuxCo2 ist über einen Treuhänder (T-Ltd, ansässig auf den Cayman Islands) ein australischer Fonds zu 100% beteiligt. Die australische B Pty Limited hat mit dem Fonds einen Beratungsvertrag abgeschlossen.

LuxCo1 verfügt über keine eigenen Mitarbeiter sowie Büroräumlichkeiten und hält keine anderen Beteiligungen. Die Geschäftsführung der LuxCo1 wird durch die LuxCo2 erbracht.

LuxCo2 verfügt ab April 2015 über 3 Mitarbeiter (Geschäftsführer und Bilanzbuchhalter Vollzeit; Büroleiter 32h/Woche) und Büroräumlichkeiten in Luxemburg. Des Weiteren hält die LuxCo2 (indirekt) vier Beteiligungen an Unternehmen, die im Infrastrukturbereich tätig sind.

Die österreichische L-AG tätigte im Mai 2015 eine Gewinnausschüttung iHv rd. EUR 10m. Da die Mindestbehaltefrist von einem Jahr für eine KESt-freie Gewinnausschüttung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingehalten war, wurden rd. EUR 2,5m KESt von der L-AG einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Von der LuxCo1 wurde nach Erfüllung der Mindestbehaltedauer ein Antrag auf Rückerstattung gestellt. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass der Sachverhalt keine Anhaltspunkte dafür biete, dass die Zwischenschaltung der luxemburgischen Gesellschaften wirtschaftlich sinnvoll sei bzw. diese keine sinnvollen Funktionen ausüben. Der einzige erkennbare Zweck dieser luxemburgischen Gesellschaften sei Directive Shopping. Somit sei deren Einschaltung als missbräuchlich einzustufen.

Die LuxCo1 legte gegen die Abweisung des Finanzamts Beschwerde ein. Im Wesentlichen argumentierte die LuxCo1, dass die LuxCo2 operativ tätig sei und des Weiteren als Plattform für Investments in Infrastruktur-Gesellschaften diene. Daher könne kein Missbrauch vorliegen, weil die luxemburgischen Gesellschaften nicht funktionslos sind und es sich daher nicht um eine künstliche Gestaltung handelt.

 

Begründung des BFG

Das BFG wies die Beschwerde der LuxCo1 mit folgenden Argumenten ab:

  • Mit den Ausführungen, dass die LuxCo2 als Plattform für verschiedene Investments in Infrastrukturunternehmen diene, wird nicht das Erfordernis der Zwischenschaltung einer EU-Gesellschaft dargetan.
  • Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften mit dahinterstehenden operativen Gesellschaften, die in der EU ansässig sind, sind nicht missbräuchlich. Allerdings handle es sich bei der LuxCo2 um keine operative Gesellschaft. Der BFG argumentiert, dass diese ab März 2015 nur 3 Mitarbeiter und von September 2014 bis März 2015 lediglich einen Mitarbeiter hatte (der 2 bis 3 Tage im Büro in Luxemburg tätig war).
  • Beim australischen Fonds handelt es sich nicht um eine EU-Kapitalgesellschaft, auf die die Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar sei. Die LuxCo2 werde zwar seit Gründung 2010 als Beteiligungsplattform genutzt. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sei jedoch davon auszugehen, dass nicht die LuxCo2 selbst geschäftsleitend tätig sei, sondern der Fonds, da dieser über die finanziellen Mittel und über das Know-How (über die B Pty Ltd) verfüge.

Somit handle es sich bei der vorliegenden Struktur um Missbrauch gemäß § 22 BAO.

Der Fall ist beim VwGH unter Ro 2018/13/0004 anhängig.

Fazit

Überraschend ist, dass diese Struktur als Missbrauch qualifiziert wird, obwohl in dieser sowohl Substanz (eigene Büroräumlichkeiten; 3 qualifizierte Mitarbeiter, die Management-Dienstleistungen erbringen) als auch eine Funktion (Bündelung von Beteiligungen) auf Ebene der LuxCo2 vorhanden ist.

Unseres Erachtens ist die Begründung des BFG nicht überzeugend und es ist fraglich, ob diese im Einklang mit der Rechtsprechung des VwGH steht.

Zu beachten ist auch, dass das BFG-Erkenntnis bereits am 4. Dezember 2017 ergangen ist, die EuGH Judikate zu Deister Holding (C-504/16) und Juhler Holding (C-613/16) jedoch erst am 20. Dezember 2017. In den beiden EuGH-Judikaten ging es um Missbrauch im Zusammenhang mit der Mutter-Tochter-Richtlinie bei vergleichbaren Sachverhalten. Unseres Erachtens hat der EuGH in diesen Urteilen ein wesentlich engeres Verständnis zum Missbrauchsbegriff verwendet.

Der Fall ist beim VwGH anhängig. Aus unserer Sicht bestehen gute Chancen, dass das BFG-Erkenntnis vom VwGH aufgehoben wird.

Es ist derzeit davon auszugehen, dass Rückerstattungsanträge für KESt auf Gewinnausschüttungen auf Basis der Mutter-Tochter-Richtlinie bzw. Doppelbesteuerungsabkommen in Zukunft kritischer von den zuständigen Finanzämtern geprüft werden. Bei Rückerstattungsanträgen ist daher aufgrund dieses anhängigen Verfahrens erhöhte Vorsicht geboten.

FB twitter Linkedin
TagsMissbrauchMutter-Tochter-RichtlinieRückerstattungsantrag KESt
Foto von Franz Rittsteuer
Franz Rittsteuer Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • International
  • Körperschaftsteuer
  • Rechtsprechung

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • Änderungen beim FinanzOnline-Login ab 1. Oktober 2025
  • EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
  • Zinsen, Herabsetzungsantrag und Vorsteuererstattung bis 30. September 2025
  • Offenlegung des Jahresabschlusses bis 30. September 2025
  • Wichtige Neuerungen zur Forschungsprämie: Begutachtungsentwurf FoPR 2025

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo