Zinsschranke: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein
Die Kommission hat am 25. Juli 2019 ein Aufforderungsschreiben an Österreich gerichtet, in dem Österreich aufgefordert wird, die in der ATAD (Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates) vorgesehene Zinsschranke umzusetzen. Mit diesem Schritt wurde das förmliche Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Österreich hat nun innerhalb einer Frist von zwei Monaten ein ausführliches Antwortschreiben an die Kommission zu übermitteln. Gelangt die Kommission anschließend zu dem Schluss, dass Österreich seinen Verpflichtungen nach dem EU-Recht nicht nachkommt, gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Dabei handelt es sich um eine förmliche Aufforderung, Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen. In einem weiteren Schritt könnte die Kommission Österreich dann vor dem EuGH wegen der Nichtumsetzung klagen.
Hinsichtlich des detaillierten Hintergrundes der Regelung und der nicht fristgerechten Umsetzung der Zinsschranke verweisen wir auf unseren Newsletter vom 7. Dezember 2018. Die Zinsschranke sieht vor, dass Zinsaufwendungen steuerlich bis zur Höhe des Zinsertrags voll und darüber hinaus nur noch bis zu 30% des EBITDA als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die Umsetzung der Zinsschranke ist in Österreich bis dato nicht erfolgt, da das BMF ursprünglich der Ansicht war, dass die österreichischen Regelungen zum Zinsabzug gleichwertig sind. Für diesen Fall hätte die verlängerte Umsetzungsfrist bis 1. Jänner 2024 angewendet werden können. Dieser Ansicht wurde mittels Kommissionsmitteilung vom 7. Dezember 2018 eine Abfuhr erteilt.
Ausblick
Autoren: Christine Schellander, Nikolaus Neubauer