COVID-19: Senkung der Umsatzsteuersätze in Deutschland
Die deutsche Bundesregierung hat diese Woche angekündigt, befristet die Umsatzsteuersätze zu senken. Dementsprechend wird in unserem Nachbarland Deutschland für einen Zeitraum von sechs Monaten – beginnend mit 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 – der Regelsteuersatz von 19% auf 16% sowie der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% reduziert. Diese Steuersatzminderung betrifft auch österreichische Unternehmer, die in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige Umsätze ausführen.
Was auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen mag, könnte für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen: innerhalb kürzester Zeit und unter den vielfach erschwerten Arbeitsumständen aufgrund der COVID-19 Krise müssen Unternehmer ihre Buchhaltungssysteme anpassen und neue Steuerkennzeichen schaffen. Weiters muss auch das Rechnungsformat umgestellt werden und ab dem 1. Juli 2020 die verminderten Steuersätze aufweisen.
Offen ist auch, ob die Regelungen zur Abgrenzung beim Leistungszeitpunkt, um den anzuwendenden Steuersatz zu bestimmen, denen in Österreich zB bei der Änderung des Steuersatzes für Beherbergungsleistungen entsprechen wird. Dies gilt insbesondere für Anzahlungen, Vorauszahlungen, Teilleistungen und Dauerleistungen, aber auch bei Änderungen der Bemessungsgrundlage und bei Gutscheinen, die bereits ausgegeben wurden oder bei denen der Leistungszeitpunkt unklar ist.
Die genaue gesetzliche Umsetzung und allfällige Richtlinien der deutschen Finanzverwaltung bleiben abzuwarten.