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BMF-Informationsschreiben zu DAC6 im Entwurf veröffentlicht / Status Update DAC6-Fristverschiebung innerhalb der EU

Während das österreichische BMF kürzlich ein Informationsschreiben zu vielen wichtigen Interpretationsfragen im Zusammenhang mit dem EU-MPfG (österreichische Umsetzung DAC6) veröffentlicht hat, zeichnet sich bezüglich der möglichen Fristverschiebung innerhalb der EU ein „uneinheitliches“ Bild ab. Zuletzt hat die deutsche Regierung – zur großen Überraschung vieler – seine Absicht kundgetan, die lokale DAC6-Meldefrist (doch) nicht zu verschieben. Details dazu siehe unten.

BMF-Informationsschreiben zum EU-MPfG veröffentlicht

Am 7. Juli 2020 wurde seitens des österreichischen BMF ein Begutachtungsentwurf zum Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes veröffentlicht. Aus diesem geht ua. hervor, dass die auf Unionsebene vorgesehene Option zur Fristverschiebung nicht in Anspruch genommen wird und die im EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) normierten Meldefristen prinzipiell unverändert bestehen bleiben (Beginn der laufenden Meldeverpflichtung 1. Juli 2020, Meldefrist für Altfälle 31. August 2020). Wie dem Schreiben entnommen werden kann, kommt es allerdings aufgrund technischer Verzögerungen zu einer „de facto“ Verschiebung der Meldeverpflichtung: Nachdem eine Meldung über FinanzOnline voraussichtlich erst ab Anfang Oktober 2020 möglich sein wird, soll die Erstmeldung von Alt- und Neufällen bis Ende Oktober 2020 keine finanzstrafrechtlichen Sanktionen auslösen (siehe dazu bereits unseren Newsletter vom 2. Juli 2020).

Der vorliegende Informationsschreiben liefert darüber hinaus wichtige Anhaltspunkte für die inhaltliche Interpretation des EU-MPfG. Er wird derzeit von den Interessensvertretungen kommentiert und dem Vernehmen nach möglichst zeitnah in finaler Form veröffentlicht werden (Begutachtungsfrist endet am 30. Juli 2020). Da das EU-MPfG in einigen Bereichen viel Raum für Interpretation lässt, ist dieser Schritt zu begrüßen und ein wichtiger Beitrag für ein funktionierendes DAC6-Meldewesen.

Übersicht Fristverschiebung in der EU / „Spezialfall“ Deutschland

Wie sich der untenstehenden Grafik entnehmen lässt, hat der Großteil der EU Mitgliedstaaten bereits angekündigt, die Änderungsrichtlinie vollumfänglich umzusetzen und den Beginn der Meldeverpflichtung somit um 6 Monate zu verschieben. Neben Österreich (bloße „de facto“ Verschiebung), hat auch Finnland eine Fristverschiebung abgelehnt.

Zuletzt (6. Juli 2020) ist überraschend publik geworden, dass auch Deutschland die Fristverschiebungsoption nicht ausüben wird. Nach derzeitiger Auffassung wird es in Deutschland wohl auch zu keiner „Toleranzfrist“ für verspätet eingereichte Meldungen kommen (war im ursprünglichen Anwendungsschreiben der deutschen Finanzverwaltung noch so vorgesehen, eine Veröffentlichung des finalen Schreibens wird für diese Woche erwartet). Daher sollten österreichische Konzerne, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen mit deutscher Beteiligung, nun verstärkt auf die Einhaltung etwaiger DAC6-Meldeverpflichtungen achten. Ab Ende Juli sind Situationen denkbar in denen zwar (noch) keine österreichische, aber bereits deutsche DAC6-Meldungen (zB für das involvierte deutsche Tochterunternehmen) einzureichen sind. Für weitere Details in Bezug auf die deutsche Regelung siehe den Newsflash vom 7. Juli 2020.

Achtung: Im Unterschied zur österreichischen Umsetzung der DAC6-Richtlinie sieht das deutsche Recht für Verstöße gegen die Meldepflicht hinsichtlich der Meldung von Altfällen (erster Schritt im Übergangszeitraum 25. Juni 2018 bis 30. Juni 2020) per se keine Sanktionen vor. 

 

 

Ausblick

Zukünftig wird es besonders wichtig sein bereits bei der Planung von grenzüberschreitenden Transaktionen bzw. Strukturierungen das Thema DAC6 im Auge zu behalten. Dabei sollte man auch die gesamteuropäischen Entwicklungen verfolgen und berücksichtigen, dass nicht alle EU-Staaten – insbesondere was die Interpretation der DAC6-Richtlinie oder auch die Fristenregelungen betrifft – eine einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise verfolgen. Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierbei und halten Sie weiter hinsichtlich wesentlicher Entwicklungen zu DAC6 auf dem Laufenden.

 

Autor: Sophie Schönhart

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TagsAltfälleDAC6EU-MPfGFristverschiebungMeldeverpflichtungNeufälle
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