PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

Eine Meldepflicht kommt selten allein: DAC7 folgt DAC6

Die EU verfolgt konsequent den Weg zu mehr Steuertransparenz weiter und hat nach der Einführung der DAC6 nun die DAC7 auf den Weg gebracht. Die Richtlinie DAC7 sieht eine jährliche Meldepflicht für in- und außerhalb der EU ansässige Betreiber digitaler Plattformen vor. Die Umsetzung in nationales Recht hat bis Ende 2022 zu erfolgen. DAC8 steht bereits in den Startlöchern und hat die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte und E-Geld zum Inhalt.

Hintergrund

Am 22. März 2021 wurde die Richtlinie EU 2021/514 (DAC7 Richtlinie) beschlossen. Mit dieser Richtlinie hat der europäische Gesetzgeber auf die Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft reagiert. Neue digitale Geschäftsmodelle, insbesondere der (grenzüberschreitende) Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen, bringen viele Vorteile, aber bieten auch den Beteiligten vermehrt die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung. Um in diesem Bereich die Transparenz zu erhöhen und den Finanzverwaltungen die umfassende Erfassung von steuerpflichtigen Geschäftsfällen zu ermöglichen, sieht die DAC7 Richtlinie eine Meldepflicht für Betreiber von Online-Plattformen sowie Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch vor.

Anwendungsbereich

Die Meldepflicht erstreckt sich auf die Betreiber digitaler Plattformen (sog. „meldende Plattformbetreiber“). Die Definition der digitalen Plattform ist weit gefasst und deckt jegliche Software, einschließlich Websites und (mobiler) Anwendungen ab, die es Verkäufern ermöglicht, mit anderen Nutzern in Verbindung zu stehen, um direkt oder indirekt eine relevante Tätigkeit für diese Nutzer auszuüben. Die relevanten Tätigkeiten umfassen:

        • Die Vermietung von unbeweglichem Vermögen,
        • Persönliche Dienstleistungen,
        • Den Verkauf von Waren und
        • Die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel.

Die relevante Tätigkeit muss entgeltlich erfolgen damit sie unter die Meldepflicht fällt. Neben Plattformbetreibern mit einem Anknüpfungspunkt zu einem EU-Mitgliedstaat fallen auch Plattformbetreiber aus Drittstaaten unter die DAC7 Meldepflicht, wenn sie in der EU ansässigen Verkäufern die Ausübung einer relevanten Tätigkeit ermöglichen oder die Tätigkeit in der Vermietung einer in der EU gelegenen Immobilie besteht.

Meldepflicht und Fristen

Liegen die Voraussetzungen vor, treffen den Plattformbetreiber umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten. Die Betreiber der Plattformen sind verpflichtet, die meldepflichtigen Verkäufer zu identifizieren und unter anderem folgende Informationen an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln:

        • Persönliche Daten der Verkäufer (ua Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, ggfs UID-Nummer, Handelsregisternummer/Geburtsdatum);
        • Informationen zum Finanzkonto des Verkäufers;
        • Mitgliedstaaten, in denen der Verkäufer ansässig ist;
        • gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung pro Quartal;
        • von der Plattform einbehaltene Gebühren, Provisionen oder Steuern;
        • im Fall von Vermietungsleistungen zusätzlich Informationen zu jeder inserierten Immobilieneinheit (ua Anschrift, Grundbucheintrag, Art des Objekts, Anzahl der Tage der Vermietung);

Meldezeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Die Informationen sind jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres zu übermitteln. Die Richtlinie fordert für die Verletzung der neuen Meldepflichten Sanktionen. Die konkrete Festlegung der Sanktionen obliegt den Mitgliedstaaten und bleibt daher abzuwarten. Dabei wird es sich sehr wahrscheinlich um Geldbußen handeln.

Ausblick

Da die DAC7 Meldepflicht auch Plattformbetreiber, die nicht in der EU ansässig sind, umfasst, hat die Richtlinie globale Auswirkungen. Sie trägt zur Stärkung der Steuertransparenz bei und schafft einen harmonisierten Rahmen innerhalb der EU für die Betreiber digitaler Plattformen, die sich derzeit mit unterschiedlichen Meldeverpflichtungen auf einzelstaatlicher Ebene konfrontiert sehen.

Die DAC7 Richtlinie ist bis 31. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen und ab 1. Jänner 2023 anwendbar. Die erste DAC7 Meldefrist beläuft sich daher voraussichtlich auf den 31. Jänner 2024. Betroffene Unternehmen sollten daher frühzeitig Prozesse zur Informationsgewinnung implementieren oder bestehende Systeme an die neuen Anforderungen anpassen. Gerne unterstützen und beraten wir Sie im Zusammenhang mit den sich aus der Richtlinie für Sie ergebenden Verpflichtungen und halten Sie bezüglich aktueller Entwicklungen zu diesem Thema auf dem Laufenden.

 

Autoren: Verena Pöchlinger, Sophie Schönhart

FB twitter Linkedin
TagsDAC7MeldepflichtOnline-Plattformen
Foto von Verena Pöchlinger
Verena Pöchlinger Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • EU
  • International

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • Geplanter, befristet erhöhter Investitionsfreibetrag ab November 2025
  • Beschluss des Rates – Wichtige Neuerungen beim CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) ab 2026!
  • Änderungen beim FinanzOnline-Login ab 1. Oktober 2025
  • EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
  • Zinsen, Herabsetzungsantrag und Vorsteuererstattung bis 30. September 2025

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo