Intrastat: Neuerungen ab dem 1. Jänner 2022
Bei der Erhebung der Statistik Austria greifen ab dem Berichtsmonat Jänner 2022 (neben den jährlichen Anpassungen, wie die Aktualisierung der KN8-Codes) aufgrund der Verordnungen (EU) 2019/2152 und (EU) 2020/1197 neue Regelungen. Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte.
Zu meldende Informationen
Künftig sind folgende Informationen in der Meldung anzugeben:
- die Geschäftsarten, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1197 inhaltlich geändert wurden, in zweistelliger Kodierung.
- die UID-Nummer des Warenempfängers, d.h. desjenigen, der den Erwerb der Waren im Bestimmungsland erklärt oder andernfalls der Einführer ist. Liegt die UID-Nummer des Warenempfängers in Ausnahmefällen nicht vor, kann die generische UID-Nummer „QV999999999999“ verwendet werden.
- das Ursprungsland der Ware, ist das Ursprungsland nicht bekannt, ausnahmsweise der Versendungsmitgliedstaat. Das Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware produziert wurde oder ihre letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung hatte.
- für jede Art des Geschäfts ab dem Berichtsjahr 2022 der Rechnungsbetrag laut Rechnung oder der Marktpreis, sofern keine Rechnung vorliegt.
Sonstige Änderungen
Die Variablen Verkehrszweig und statistisches Verfahren entfallen künftig bei Eingangs- und Versendungsmeldungen. Ferner ist die Einreichung von Intrastat-Meldungen ab dem Berichtsmonat Jänner 2022 nur noch über die RTIC Schnittstelle möglich.
Die Details zu den Änderungen sind in den aktuellen Intrastat-Leitlinien Österreich für die Vorbereitung auf EBS (2022) der Intrastat Austria zusammengefasst.
Assimilationsschwelle
Darüber hinaus ist geplant, die Assimilationsschwelle (d.h. die Schwelle für Wareneingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Warenversendungen in andere EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr) sowohl für Eingangs-, als auch Versendungsmeldungen von EUR 750.000 auf EUR 1.200.000 zu erhöhen. Eine entsprechende Änderung der Handelsstatistikverordnung soll voraussichtlich im Dezember 2021 erfolgen und wird von der Statistik Austria veröffentlicht.