Rumänien: Verpflichtendes Public CbCR ab 2023
Am 21. Dezember 2021 ist die neue EU-Richtlinie („Richtlinie 2021/2101“) in Kraft getreten, nach der Unternehmen verpflichtet sind, einen sogenannten „Bericht über die Einkommensteuerinformationen“ („Public CbCR“) zu veröffentlichen. Rumänien hat als erster EU-Mitgliedstaat die Richtlinienvorgaben in nationales Recht umgesetzt. Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 sind daher in Rumänien die erfassten Unternehmen dazu verpflichtet, das Public CbCR zu veröffentlichen.
Das Public CbCR gilt für multinationale Unternehmen, die entweder in Rumänien ansässig sind oder die eine qualifizierte rumänische Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung in Rumänien haben. Zudem muss sich der konsolidierte Umsatz in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren auf über RON 3,7 Mrd. (EUR 747 Mio) belaufen. Die rumänische Umsetzung erweitert somit den Anwendungsbereich der Richtlinie 2021/2101 auf alle multinationalen Konzerne mit qualifizierten Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in Rumänien unabhängig davon, ob die oberste Muttergesellschaft in der EU ansässig ist oder nicht. Die Berichtspflichten beginnen bereits am 1. Januar 2023 und die erste Veröffentlichung eines Public CbCR soll innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag des ersten berichtspflichtigen Geschäftsjahres erfolgen.
Die anderen Mitgliedstaaten haben unverändert die Umsetzungsfrist bis Juni 2023 zu beachten. Die Berichterstattungspflicht greift demnach spätestens für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 22. Juni 2024 beginnen.
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