EuGH: Umsatzsteuerpflicht des Programmentgelts des ORF ist unionsrechtskonform
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2023, Rs C-249/22, Gebühren Info Service GmbH (GIS), bestätigt, dass die Umsatzsteuerpflicht des Programmentgelts im Einklang mit den Bestimmungen der EU-MwSt-RL ist.
Sachverhalt
Die GIS behandelt das Programmentgelt des ORF umsatzsteuerpflichtig. Strittig war, ob die Besteuerung des Programmentgelts des ORF mit den Bestimmungen der EU-MwSt-RL vereinbar ist.
Entscheidung des EuGH
Grundsätzlich sieht Art 132 Abs 1 lit q MwSt-RL eine Steuerbefreiung für „Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, ausgenommen Tätigkeiten mit gewerblichem Charakter“ vor. Im Hinblick auf die Ausnahmeregelung in Art 378 MwSt-RL ist die Republik Österreich jedoch befugt, die in Anhang X Teil A Nr. 2 genannten Umsätze, nämlich die Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die keinen gewerblichen Charakter aufweisen, weiterhin zu besteuern.
Da die Modalitäten der Besteuerung des Programmentgelts des ORF seit dem Beitritt der Republik Österreichs nach Ansicht des EuGH im Wesentlichen unverändert geblieben sind, ist die Umsatzsteuerpflicht des Programmentgelts des ORF nicht unionrechtswidrig.