Aktuelle BMF-Information zu erhöhten Vorauszahlungsbescheiden aufgrund der neuen Gehaltsschranke

Seit 1. März 2014 können Gehälter, die 500.000 € pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigen, vom Arbeitgeber nicht mehr steuerwirksam abgezogen werden. Die potentielle Verfassungswidrigkeit dieser neuen Bestimmung ist noch Thema in zahlreichen Diskussionen. Das BMF will jedem betroffenen Unternehmer die gleiche Chance zukommen lassen, um im Rahmen einer Beschwerde wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung in die Anlassfallwirkung vor dem VfGH […]

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