MOSS: Abgabe der MOSS-Umsatzsteuervoranmeldung bis 20. April 2015

Achtung, kürzere Fristen für Umsatzsteuervoranmeldungen über Mini One Stop Shop (MOSS)! Unternehmer, die über den Mini One Stop Shop (MOSS) registriert sind, da sie elektronische, Telekom- oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, müssen die MOSS-Umsatzsteuervoranmeldung (getrennt von der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung) für das 1. Quartal 2015 bereits bis 20. April 2015 einreichen. […]

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MOSS ist online – Registrierung ab sofort möglich

Der „Mini One Stop Shop“ – kurz MOSS, die zentrale Anlaufstelle für Umsatzsteuererklärungen und -zahlungen in der EU, ist verfügbar. Seit 1. Oktober 2014 ist die Anmeldung für das elektronische Portal möglich. Hintergrund Durch das Budgetbegleitgesetz 2014 wurde der Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer (B2C) in der EU geändert. Ab […]

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