Steuerreform 2015/2016: 10%iger USt-Satz für bestimmte Münzen entfällt
Aufgrund des Steuerreformgesetzes entsteht Handlungsbedarf für Banken betreffend Umsätze mit bestimmten Münzen, die keiner Steuerbefreiung unterliegen. Der ermäßigte Steuersatz von 10 % auf Lieferungen und die Einfuhr von bestimmten Münzen entfällt per 1. Jänner 2016. Die Umsatzsteuerbefreiung betreffend Münzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten (§ 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG), sowie für die Lieferung von bestimmten […]
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