Sozialversicherung – Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Schon bisher sind alle Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft dem Finanzamt zu melden. Seit 01. Jänner 2016 wurde die Kapitalertragsteuer-Anmeldung um den Punkt 4. Ausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs erweitert. Ab diesem Datum erhält die Sozialversicherungsanstalt (SVA) jedenfalls die notwendigen Informationen, um Ausschüttungen in der Beitragsgrundlage zu berücksichtigen. Die Kapitalertragsteuer wird in den §§ 93ff EStG geregelt. […]
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