MOSS: Abgabe der MOSS-Umsatzsteuervoranmeldung bis 20. April 2015
Achtung, kürzere Fristen für Umsatzsteuervoranmeldungen über Mini One Stop Shop (MOSS)! Unternehmer, die über den Mini One Stop Shop (MOSS) registriert sind, da sie elektronische, Telekom- oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, müssen die MOSS-Umsatzsteuervoranmeldung (getrennt von der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung) für das 1. Quartal 2015 bereits bis 20. April 2015 einreichen. […]
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