BMF-Info: Klarstellung zur Nachweispflicht bei missglückten Dreiecksgeschäften
Das BMF hat in einem Informationsschreiben Klarstellungen zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei aus österreichischer Sicht missglückten Dreiecksgeschäften, die im Empfangsmitgliedstaat anerkannt werden, bekannt gegeben. Missglückte Dreiecksgeschäfte (Rechnungsmängel in Rechnung des Erwerbers an den Empfänger, Nichtmeldung in Zusammenfassender Meldung des Erwerbers) qualifizieren nicht für die Vereinfachungsregeln eines Dreiecksgeschäftes und zogen bislang grundsätzlich eine Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in dem Land […]
weiterlesen